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Wie können wir Ihnen helfen!
Gegenwärtig besteht unsere Klientschaft in der Hauptsache aus institutionellen Anlegern und unser Schwerpunkt ist daher auf die Akquisition von Objekten ausgerichtet, welche diesen Markt decken.
Wir sind jedoch auch für den privaten Anleger tätig und in der Lage, hervorragende Gewerbe-Immobilien zu prüfen.
Wenn Sie Ihre Immobilieninvestition in Neuseeland über eine neuseeländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung leiten wollen - ein einfacher Weg um eine solche Gesellschaft zu gründen ist über AMICO NEW ZEALAND LIMITED.
Falls eine Einwanderung nach Neuseeland angestrebt wird, kann ein Bewerber durch eine Investition in eine Immobilie oder in ein Gewerbe in angemessener Höhe, als "Business Immigrant" qualifizieren.
Nichts ist umsonst,
jede Kapitalanlage kostet Geld und die Suche nach der richtigen Immobilie ebenso. Bitte füllen Sie die nachstehende Form mit Ihren Investmentkriterien und Ihrer Kontaktadresse aus.
Um es für Sie und uns zu erleichtern und um Sie nicht mit "Uninteressantem" zu langweilen, teilen Sie uns doch bitte so präzis wie möglich mit, an was Sie speziell interessiert sind:
Wenn wir eine Immobilie in Neuseeland entsprechend Ihren Wünschen gefunden haben und Sie in die Immobilie investieren und unseren Service in Anspruch nehmen wollen, benötigen wir eine formelle Auftragsvereinbarung und eine nichtrückzahlbare Beratungsgebühr von NZ$3,000 wird zur Zahlung fällig, die es uns ermöglicht, eine gründliche Vorprüfung des Objektes vorzunehmen. Kosten für eventuelle Wert- oder Baugutachten sind von Ihnen als Auftraggeber für diese Leistungen zusätzlich zu zahlen.
Wenn der offizielle Kaufvertrag für die Immobilie verbindlich geworden ist und einer Eigentumsumschreibung nichts mehr im Wege steht, wird eine zusätzliche Auftragsgebühr fällig, abhängig vom Vertragswert:
- bis zu NZ$ 5 Millionen = 3% des Kaufpreises;
- über NZ$ 5 Millionen = 2% des Kaufpreises.
Zu allen Gebühren noch die gesetzliche Umsatzsteuer von 12,5% hinzu.
Sollte kein Kaufvertrag zustande kommen, fällt keine Auftragsgebühr an.
Bei der Verwaltung Ihrer Immobilie in Neuseeland erheben wir eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5% der Netto-Mieteinnahmen plus 12,5% Umsatzsteuer.
Für alle Fragen die Sie sonst noch haben, bitte kontaktieren Sie uns, sei es durch Email, Fax, Brief oder Telefon.
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